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European Health Insurance Card: EHIC für digitale Nomaden

Europa
Two girls walking in a misty forest, trees in the background

Ob an der Küste Portugals, in einer Landhütte im Herzen Italiens oder im lebendigen Strom der Hauptstadt Frankreichs – als Digitalomade folgst Du Deinem Freiheitsdrang. Den Laptop in der Hand, mobiles Internet in der Tasche und die Reise kann beginnen!

Wäre da nicht die verzwickte Frage: Wie bin ich eigentlich als Digitalnomade im europäischen Ausland abgesichert, wenn ich in Deutschland oder Österreich gesetzlich versichert bin?

Mit der EHIC! Das ist Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) oder auf englisch “European Health Insurance Card”. Was diese kann und wo sie ihre Grenzen hat, liest Du hier.

Zusammenfassung: Die EHIC für Digitale Nomaden

  • hilft bei akuten medizinischen Notfällen im europäischen Ausland, wenn Du nach wie vor im Heimatland gesetzlich versichert bist,
  • ersetzt nicht Deine private Reiseversicherung,
  • erstattet keine Kosten, die Dir entstehen können, wie z.B. medizinischer Rücktransport ins Heimatland, Wiederbeschaffung von verlorenem oder gestohlenem Eigentum,
  • übernimmt keine Kosten, wenn Du speziell zum Zweck der medizinischen Behandlung reist (“Medizintourismus”),
  • garantiert keine kostenlose Behandlung: Die medizinischen Versorgungssysteme sind von Land zu Land unterschiedlich.

Inhalt dieser Seite

  • EHIC: Die Europäische Krankenversicherungskarte
    • Welche Kosten sind durch die EHIC europäische Krankenversicherungskarte abgedeckt?
    • Leistungen, die von der EHIC nicht abgedeckt sind:
      • Was wenn die EHIC im europäischen Ausland nicht akzeptiert wird?
      • Länder mit Sozialversicherungsabkommen (jenseits der EHIC)
      • Brauche ich trotzdem eine Reisekrankenversicherung?
      • Fazit: Ist die EHIC für Digitale Nomaden ausreichend?
      • FAQ: Häufige Fragen zur EHIC
        • Welche Institutionen helfen Dir, wenn es Probleme im Ausland gibt?
        • Für wie lange kann ich mit der EHIC reisen?
        • Was ist bei Fernreisen mit der EHIC zu beachten?
        • Für wen ist die EHIC eher ungeeignet?

      EHIC: Die Europäische Krankenversicherungskarte

      Als EU-Bürger:in hast Du mit Deiner europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) Anspruch auf die staatliche Grundversorgung medizinisch akut notwendiger Leistungen

      • in den EU-Mitgliedsstaaten sowie in
      • den drei EWR-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen),
      • den drei Abkommens-Staaten Nordmazedonien, Montenegro und Serbien (wichtig: Hier gilt die EHIC nur für Notfallleistungen)
      • und der Schweiz

      Ein kurzer Blick auf Deine bereits vorhandene elektronische Gesundheitskarte der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zeigt Dir, ob Du bereits diese Art der Krankenkarte besitzt (die meisten aktuellen Krankenkarten sind bereits auf dieses System umgestellt). Die Informationen zur europäischen Krankenversicherungskarte findest Du nämlich auf der Rückseite Deiner Gesundheitskarte: Sie hat einen hellblauen Hintergrund. Falls Du die Informationen zur EHIC nicht auf Deiner Krankenkarte findest, dann melde Dich bei Deiner gesetzlichen Krankenkasse – diese stellt Dir eine solche Karte kostenlos zur Verfügung.

      Welche Kosten sind durch die EHIC europäische Krankenversicherungskarte abgedeckt?

      Für digitale Nomaden ist es wichtig zu verstehen, dass die europäische Krankenversicherungskarte zwar Leistungen im europäischen Ausland erbringt, aber keine private Reiseversicherung ersetzt. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt Kosten für medizinisch notwendige Behandlungen – jedoch nur dann, wenn diese sich während der Reise und innerhalb von Staaten zutragen, die dem europäischen Abkommen beigetreten sind. Das schließt beispielsweise die Nachsorge für vergangene Operationen oder chronische Erkrankungen aus.

      Die Behandlungskosten, die bei einem Aufenthalt außerhalb Europas entstehen, werden von der Krankenkasse ebenfalls nicht übernommen (Ausnahmen: siehe unten).

      Leistungen, die von der EHIC nicht abgedeckt sind:

      Krankenrücktransport, Such- und Bergungskosten

      Wer im Reiseland derart erkrankt oder sich verletzt, sodass vor Ort keine angemessene Behandlung stattfinden kann, für den müssen die behandelnden Ärzte einen Rücktransport ins Heimatland veranlassen. Allerdings zahlt die gesetzliche Krankenversicherung nicht für den medizinisch notwendigen Rücktransport (weder innerhalb noch außerhalb Europas). Auch wenn Du zum Beispiel in den Bergen oder auf See verunglückst und aufwändig (beispielsweise mit einem Helikopter) gesucht und geborgen werden musst, ist das keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung.

      Für Dich bedeutet das, dass Du hier eventuell mit sehr hohen Kosten konfrontiert werden kannst.

      Privatärztliche Behandlungen

      Die Behandlung darf nur von Ärzten oder in Krankenhäusern erfolgen, die dem jeweiligen gesetzlichen Krankenversicherungssystem des Reiselandes angehören.

      Ausgeschlossen ist die privatärztliche Behandlung. Du musst also darauf achten, dass die Behandlung in öffentlichen und nicht in privaten klinischen Einrichtungen stattfindet. Deshalb empfehlen wir, sich vorab bei der eigenen Krankenkasse zu informieren. Denn auch bei öffentlichen Einrichtungen können für nicht abgedeckte Wahlleistungen zusätzliche Kosten entstehen. Ein Anruf bei der eigenen Krankenkasse kann hier für Klarheit sorgen.

      Geplante medizinische Behandlung

      Entscheidest Du Dich gezielt für eine Behandlung im Ausland, musst Du das vorher mit der Krankenkasse klären. Du kannst Dir von Deiner Krankenkasse mit dem Formular E112 bestätigen lassen, dass sie für die Kosten einer geplanten Behandlung im europäischen Ausland aufkommen wird. Für chronisch Kranke gilt dies auch, wenn die Krankheit eine besondere medizinische Überwachung und den Einsatz spezieller Techniken oder Geräte erfordert (z.B. Dialysebehandlungen).

      Der Leistungsumfang der europäischen Krankenversicherungskarte umfasst ausschließlich die unmittelbar notwendige medizinische Versorgung, beispielsweise beim Bruch eines Beines, bei akut erkrankten Zähnen und ähnlichen Notfällen. Behandlungen an den Zähnen, die nicht unmittelbar medizinisch notwendig sind, werden von der Krankenkasse während eines Auslandsaufenthalts nicht erstattet.

      Rechnungen für gezielte Behandlungen im Ausland werden aus eigener Tasche selbst bezahlt. Nur nach vorheriger Vereinbarung können sie im Einzelfall von der heimischen Krankenkasse erstattet werden. Dabei ist zu beachten, dass die Kosten der Behandlung im Ausland nur in der Höhe übernommen werden, wie die Kosten, die bei einer Behandlung im Heimatland entstanden wären.

      Vorsicht beim Zahnersatz: Heil- und Kostenplan vorlegen

      In den letzten Jahren hat es sich etabliert, für geplante medizinische Behandlungen an den Zähnen ins Ausland zu gehen. Die Kassen machen da ganz gern mit, weil die Kosten vergleichbar qualifizierter Zahnärzte zum Beispiel in Ungarn deutlich günstiger ausfallen können. Das muss aber unbedingt im Voraus mit der Krankenkasse abgesprochen werden!
      Wenn Du zum Beispiel Deine Zähne im Ausland begradigen lassen willst, solltest Du Dir von Deinem dortigen Zahnarzt einen Heil- und Kostenplan nach heimischen Standards erstellen lassen. Dieser muss rechtzeitig VOR der Behandlung bei der heimischen Krankenkasse zur Genehmigung eingereicht werden.

      Was wenn die EHIC im europäischen Ausland nicht akzeptiert wird?

      Es kann durchaus vorkommen, dass trotz bester Vorkehrungen der behandelnde Arzt Deine EHIC nicht akzeptiert. Doch kein Grund zur Panik: Du erhältst eine Rechnung und trittst in Vorleistung. Die Rechnungen und Zahlungsbelege (auch für verschriebene Arzneimittel) solltest Du gut aufheben, denn diese verwendest Du, um spätere Deine Kostenerstattung bei Deiner Krankenkasse zu beantragen. Bei Unklarheiten ist es stets zu empfehlen, sich telefonischen Rat bei der Krankenkasse einzuholen. Das hilft, spätere Missverständnisse zu vermeiden.

      Wichtig: Die heimische Krankenversicherung übernimmt nur die Kosten, die auch im jeweiligen Land nach dem dortigen Leistungskatalog erstattet worden wären. Hier kann es durchaus vorkommen, dass Selbstbehalte oder Zuzahlungen, die im spezifischen Land üblich sind, aus der eigenen Tasche zu bezahlen sind. Für viele Länder findest Du hier bei der EU jeweils eine Infoseite zu den lokalen Besonderheiten jedes einzelnen Landes.

      Grundsätzlich wendet die heimische Krankenkasse das Recht des Behandlungslandes an und rechnet nach den dortigen Sätzen ab. Übernommen werden in den meisten Fällen medizinische Leistungen, die auch ein Patient aus dem Behandlungsland in Anspruch nehmen könnte. Falls z.B. eine Zahnbehandlung im Reiseland nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung enthalten ist, wohl aber im heimischen Leistungskatalog, wendet die heimische Krankenkasse automatisch ihr lokales Recht und damit ihre eigenen Sätze an.

      Tipp: Erkundige Dich vor Deiner Abreise, welche Ärzte und Kliniken des Krankenversicherungssystems für eine Behandlung über die EHIC in Frage kommen. Reine Privatärzte oder Privatkliniken sind davon ausgeschlossen. Eine Recherche vor der Abreise erspart Dir die Suche, wenn ein Unfall oder eine Krankheit bereits eingetreten ist, und schenkt Dir auf jeden Fall ein Gefühl der vorbereiteten Sicherheit. 

      Rechnungen im Ausland: Erst einmal in Vorleistung gehen – aber wie?

      Ambulante Behandlungen im Ausland (also solche, die nicht in einem Krankenhaus stattfinden sondern in einer Arztpraxis) müssen in der Regel direkt von Dir bezahlt werden. Die Rechnungen, die Du erhältst, sendest Du an Deine Versicherung. Achte dabei stets darauf, dass folgende Punkt auf Deiner Rechnung vorhanden sind:

      • Name und Anschrift des Behandlers
      • Name und Geburtsdatum der behandelten Person
      • Diagnose(n)
      • die einzelnen Leistungen aufgegliedert nach Behandlungsdaten und Kosten

      Im Falle von stationären Aufenthalten und längerfristigen Behandlungen empfiehlt es sich, eine Kostendeckungszusage der Krankenkasse einzuholen (auch bei Langzeit-Reisekrankenversicherungen).

      Wichtige Details zu Behandlungen im europäischen Ausland durch die EHIC

      Um spätere Unklarheiten und Missverständnisse mit der Krankenkasse zu vermeiden, ist es sinnvoll, vor umfangreichen Behandlungen die eigene Krankenkasse zu kontaktieren.

      Folgende Punkte solltest Du vor einer Behandlung im europäischen Ausland beachten:

      • Der behandelnde Arzt muss befugt sein, im nationalen System des Reiselandes die Behandlung auch abrechnen zu können. Erst dann ist der Arzt, von dem Du behandelst wirst befugt, mit Deiner heimischen Krankenkasse abzurechnen.
      • Je nach dem in welchem Land Du Dich befindest, kann es sein, dass Zuzahlungen und Eigenanteile auf Dich zukommen. Hier findest Du dazu Infoseiten für jeden einzelnen Vertragsstaat.
      • Musst Du zu einem Spezialisten (Facharzt), empfiehlt es sich, auch im Ausland vorab einen Allgemeinmediziner aufzusuchen, der Dir eine Überweisung erstellt. Dies sollte unbedingt vorher mit der Krankenkasse abgeklärt werden.
      • Oft verfügen Hotels, Reiseleitungen oder örtliche Verwaltungsstellen Informationen über Vertragsärzte
        (doch Vorsicht: Gerne wird hier ein Privatarzt empfohlen. Die Kosten hierfür müsstest Du dann selbst übernehmen).

      Wie in Deutschland sind auch im Ausland Kosten für Behandlungen, die nicht medizinisch notwendig sind, nicht erstattungsfähig. Ein Beispiel für eine solche nicht medizinisch notwendige Behandlung ist die professionelle Zahnreinigung. Diese Kosten trägst Du im Ausland selbst.

      Länder mit Sozialversicherungsabkommen (jenseits der EHIC)

      Mit weiteren Ländern außerhalb von EU und EWR wurden bestimmte Sozialversicherungsabkommen vereinbart. Diese Abkommen sorgen für einen grundlegenden Krankenversicherungsschutz für akute Notfälle. Wir empfehlen Dir dennoch, Dich vor der Reise in diese Länder mit der eigenen Krankenversicherung in Verbindung zu setzen. Gegebenenfalls erhältst Du nach kurzer Rücksprache eine sogenannte Anspruchsbescheinigung für diese Länder von Deiner Krankenversicherung. Denn in einigen Fällen sind die Leistungen gekürzt oder eingeschränkt erstattungsfähig (je nach Inhalt des Abkommen).

      Deine heimische gesetzliche Krankenkasse kann grundsätzlich in folgenden Ländern für Notfälle genutzt werden:

      • Bosnien-Herzegowina
      • Nordmazedonien (EHIC)
      • Montenegro (EHIC)
      • Serbien (EHIC)
      • Israel
      • Tunesien
      • Marokko und
      • Türkei

      In den Ländern, die zwar ein Abkommen haben, jedoch nicht über die EHIC abrechnen, ist eine Vorleistung von Dir zu erbringen.

      Brauche ich trotzdem eine Reisekrankenversicherung?

      Was über die akute medizinische Notwendigkeit und die Behandlung im staatlichen Krankenhaus hinausgeht, wird von der Versicherungskarte nicht abgedeckt. Für digitale Nomaden, die sich an verschiedenen Orten aufhalten und auch ambulante Behandlungen oder Vorsorgeuntersuchungen in Anspruch nehmen wollen, ist die EHIC also keine nachhaltige Lösung.


      Wenn Du im Rahmen Deiner Ortsunabhängigkeit zum Beispiel auch über Deine Familienplanung nachdenkst und die Kosten für Schwangerschaft und Entbindung im Ausland im Auge hast, solltest Du Dich von uns über eine passende Lösung einer langfristigen Reise- oder einer internationalen privaten Krankenversicherung beraten lassen. Diese Beratung ist für Dich kostenlos.

      Christoph Huebner, Fachmakler für Digitale Nomaden

      Zudem deckt die gesetzliche Krankenversicherung nur die Leistungen ab, die in dem jeweiligen Reiseland zu den gesetzlichen Pflichtleistungen gehören. Unter Umständen müssen also Zuzahlungen geleistet werden. In Ergänzung zur Europäischen Krankenversicherungskarte ist es möglich (und sinnvoll), eine (langfristige) Auslandsreisekrankenversicherungen abzuschließen, die diese Zusatzleistungen umfassen:

      • Medizinischer Reiserücktransport (z.B. in einem Ambulanzflugzeug)
      • Rettungs- und Bergungskosten (z.B. bei Gletscherwanderungen oder auf See)
      • Ambulante ärztliche Behandlung
      • Zugang zu Privatärzten und -Kliniken
      • je nach Anbieter außerdem:
        • Vorsorgeuntersuchungen
        • Telemedizin (ärztliche Beratung per Videocall)
        • Kosten für Schwangerschaft und Entbindung
        • Behandlung durch Heilpraktiker, Osteopathen und Chiropraktiker

      Fazit: Ist die EHIC für Digitale Nomaden ausreichend?

      Ja, zumindest für “Winter-Nomaden“, die

      • nur innerhalb Europas reisen und
      • im Heimatland gemeldet bleiben und dort weiterhin ihre Steuern und Sozialabgaben bezahlen.

      Wer sich zu Hause abmeldet, um dauerhaft auf Reisen zu gehen, verliert auch den Schutz der gesetzlichen Krankenversicherung (auch wenn auf der EHIC ggf. ein abweichendes “Gültigkeitsdatum” steht). Und wer die weite Welt bereisen will und seine Winter außerhalb Europas in Mexico, Brasilien, Thailand oder auf Bali verbringt, braucht dort ohnehin eine Krankenversicherung jenseits der EHIC.

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      FAQ: Häufige Fragen zur EHIC

      Welche Institutionen helfen Dir, wenn es Probleme im Ausland gibt?

      • Als Informationsvermittler zwischen Deutschland und anderen Ländern dient die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland
      • sowie die Nationale Kontaktstelle für grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung

      Für wie lange kann ich mit der EHIC reisen?

      Grundsätzlich ist Deine EHIC so lange gültig, wie Du im Heimatland gemeldet bleibst, Steuern und Sozialabgaben bezahlst. Du kannst also beispielsweise mit Deinem Wohnmobil (#vanlife) so lange Du möchtest durch Europa reisen. Beachte aber, dass Du Dich in den meisten europäischen Ländern anmelden musst, wenn Du dort mehr als drei Monate am Stück verbringst. Dann musst Du Dich auch dort lokal versichern.

      Was ist bei Fernreisen mit der EHIC zu beachten?

      Sind Reisen ins außereuropäische Ausland geplant, wird die europäische Krankenversicherungskarte EHIC nicht mehr für Leistungen aufkommen. Hier ist eine zusätzliche Absicherung mit einer langfristigen Reiseversicherung oder sogar mit einer weltweiten Krankenversicherung unbedingt notwendig.

      Für wen ist die EHIC eher ungeeignet?

      Wenn Du vorhast, Deinem Heimatland auf unbestimmte Zeit den Rücken zu kehren, dann ist es in der Regel nicht sinnvoll. weiterhin zu Hause Steuern und Sozialversicherungen zu bezahlen. Zumindest wenn Du keine chronischen Erkrankungen oder anderweitige schwerwiegende Vorerkrankungen hast, ist eine weltweite private Krankenversicherung günstiger. Lass Dich dazu kostenfrei von uns beraten.

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      Autoren-Avatar
      Christoph Huebner Insurance Broker & Member of the Board
      Christoph, an entrepreneurial spirit and avid traveler, has been a leading insurance industry expert since 2010. Founding a remote insurance brokerage, he turned into a perpetual traveler by 2017. Today, he's a top authority in global health insurance for digital nomads.
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      Health Insurance Travel Insurance Nomad Lifestyle e-Residency of Estonia Traveling Asia Remote Work
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      25. Dezember 2023/von Christoph Huebner
      Schlagworte: EHIC, Europa, Gesetzliche Krankenkasse, Krankenversicherung, Reiseversicherung, Sozialversicherungsabkommen, Versicherung
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      https://nomads.insure/wp-content/uploads/2023/11/NOMADS.insure_Madeira_ILY_7730.jpg 1277 1920 Christoph Huebner https://nomads.insure/wp-content/uploads/2024/03/NOMADS.insure_signet_white_website-nav-head.svg Christoph Huebner2023-12-25 19:58:392025-08-03 17:36:03European Health Insurance Card: EHIC für digitale Nomaden
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      Europäischer Versicherungsmakler mit Gewerbeerlaubnis in Estland, zugelassen für Tätigkeiten als Versicherungsvermittler im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR).

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      Insurance Broker OÜ
      Tartu mnt 67/1-13b, 10115 Tallinn, Estland

      Geschäftsführer: Christoph Huebner
      Handelsregister: 14897643

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      Erstinformation & Impressum

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