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GKV: Rückkehr nach Deutschland – muss mich die Kasse annehmen?

Krankenkassenrecht
Mooring rope with a knotted end tied around a cleat.

Digitalnomaden sind Unternehmer:innen oder Freelancer:innen, die ihre Arbeit online verrichten können. Dementsprechend sind sie häufig auf Reisen oder verlagern sogar ihren Wohnsitz ins Ausland. Das kann dazu führen, dass eine Abmeldung aus Deutschland erfolgt, wodurch auch die Beiträge für die gesetzliche Krankenkasse entfallen.

Wie sieht es jedoch nun für Rückkehrer aus? Was habt ihr als Digitalnomaden zu beachten, wenn ihr eine Rückkehr nach Deutschland plant? Damit ihr euch für alle Fälle absichern könnt, möchten wir euch umfassend aufklären.

Möglichst günstig international versichern

Die Grundidee vieler digitaler Nomaden ist, sich während der Weltreise günstig im Ausland zu versichern. Oder sogar ganz auf eine Krankenversicherung zu verzichten. Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenkasse in Deutschland lassen sich mit der Abmeldung aus Deutschland nämlich theoretisch komplett sparen. Die GKV muss Rückkehrer – aktuell noch – in jedem Fall wieder aufnehmen.

Oft kursiert hier jedoch die Annahme, dass durch den Auslandsaufenthalt einfach nur eine Menge Kosten bei der Krankenversicherung gespart werden können. Dieser Gedankengang kann allerdings fatale Auswirkungen haben.

Annehmen: Ja. Leisten: Nein!

Die gesetzlichen Krankenkassen haben zwar aktuell die Pflicht, Reiserückkehrer wieder aufzunehmen. Ob Sie jedoch im Zweifelsfall auch für Behandlungen leisten müssen, ist eine andere Frage. § 52 a SGB V bildet dazu die gesetzliche Grundlage. Demnach können Krankenkassen die Leistungen auch verweigern, wenn ein Missbrauchsfall vorliegt:

Auf Leistungen besteht kein Anspruch, wenn sich Personen in den Geltungsbereich dieses Gesetzbuchs begeben, um in einer Versicherung nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 oder auf Grund dieser Versicherung in einer Versicherung nach § 10 missbräuchlich Leistungen in Anspruch zu nehmen. Das Nähere zur Durchführung regelt die Krankenkasse in ihrer Satzung.

§ 52 a SGB V

Und es gibt auch durchaus Fälle, bei denen sich Krankenkassen sich auf diesen Paragraphen berufen haben. Die Krankenkasse wollte einem Rentner nach der Rückkehr aus Thailand Leistungen verweigern und bekam in erster Instanz vor Gericht Recht (Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 24.07.2015 – L 1 KR 246/12). Erst im Rahmen der Berufung entschied das Gericht zu Gunsten des Rentners, weil ihm nach Auffassung des Gerichts kein Missbrauch vorgeworfen werden konnte.

Wenn die Einreise ausschließlich dem Zweck dient, Leistungen in Anspruch zu nehmen und keine akuten Schmerzzustände oder chronische Erkrankungen vorliegen, darf die Krankenkasse die Leistungen gemäß SGB V verweigern. Dann muss die Behandlung aus eigener Tasche bezahlt werden. Ob und wann es sich um einen „Missbrauch“ handelt, muss im Zweifelsfall vor Gericht geklärt werden. Das ist natürlich auch mit hohen Kosten verbunden und sollte gründlich durchdacht werden.

Wichtig zu wissen ist außerdem, dass auch die Pflegeversicherung bei einer Rückkehr annehmen und nicht leisten muss, denn sie hat keinen Kontrahierungszwang sowie eine Wartezeit von zwei Jahren. Bei schweren oder chronischen Erkrankungen kann das besonders kritisch sein. Entfallenen Pflegeschutz müsst Ihr nämlich im Zweifelsfall aus Eurer Privatschatulle begleichen. Für eine Langzeitpflege können ziemlich schnell monatliche Kosten im vierstelligen Bereich entstehen.

So kannst Du vorsorgen: Anwartschaft für Digitalnomaden

Zunächst einmal solltest Du Dich fragen, wie Dein langfristiger Planungshorizont aussieht:

  1. Möchtest Du auf jeden Fall eines Tages nach Deutschland zurück kehren?
  2. Oder möchtest Du Dir bis zuletzt die Optionen offen halten, selbstbestimmt über Deinen Aufenthaltsort zu entscheiden?

Wenn die zweite Antwort Deine ist, solltest Du Dich – am besten vor der Ausreise – über eine langfristige, weltweite private Absicherung beraten lassen. Wir bieten diese Beratung kostenfrei an.

Wenn die erste Antwort Deine ist: Eine Anwartschaft bietet Digitalnomaden die Möglichkeit, den Versicherungsschutz bei Auslandsaufenthalten aufrecht zu erhalten. Während des Auslandsaufenthalts wird ein vergleichsweise geringer Beitrag gezahlt. Dadurch könnt ihr sofort nach der Rückkehr nach Deutschland vom vollen Leistungsspektrum profitieren.

Und wenn sich die Rechtslage ändert?

Es besteht immer ein gewisses Risiko, dass der Gesetzgeber denjenigen die Leistungen kürzt, die bisher wenig zur Solidargemeinschaft beigetragen haben. Nicht erst wegen des demografischen Wandels werden die Systeme immer weiter unter Finanzdruck geraten. Auslandsrückkehrern die Leistungen zu kürzen, sind für Politiker einfache Entscheidungen – denn sie haben ja in Deutschland keine Lobby.

Christoph Huebner

Auch wenn dieses Szenario aktuell noch nicht sehr wahrscheinlich ist, besteht in Zukunft keine Garantie, dass Digitalnomaden nach der Rückkehr nach Deutschland zwingend wieder in die gesetzliche Krankenkasse aufgenommen werden müssen. Das solltest Du jedenfalls für Deine Planungen im Hinterkopf behalten.

Auch nicht vergessen: Zugang zur Krankenversicherung der Rentner

Nur, wenn während Deines Auslandsaufenthalts eine ununterbrochene Anwartschaft bestand, hast Du als Digitalnomade außerdem die Möglichkeit, in die Krankenversicherung der Rentner aufgenommen zu werden. Diese ist besonders attraktiv, denn hier wird die KV von der Rentenversicherung bezuschusst. Dadurch müsst ihr als Rentner nicht die vollen Beträge zahlen, sondern lediglich einen Teil davon. Für die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung der Rentner (KVdR) sind jedoch bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen: Wer berufstätig war, muss in der zweiten Hälfte der Erwerbszeit mindestens zu 90 Prozent gesetzlich versichert gewesen sein. Der Zeitraum der Anwartschaft gilt hier als Versicherungszeit.
Wenn allerdings keine Anwartschaft bestand und Du nach Deutschland zurückkehrst, dann musst Du die vollen Krankenversicherungsbeiträge von Deiner Rente selbst bezahlen.

Das solltest Du heute tun

Eine Anwartschaft bei der Techniker Krankenkasse kostet 2023 beispielsweise rund 65 Euro monatlich (inklusive den Beiträgen für die Kranken- und Pflegeversicherung). Das ist verhältnismäßig günstig. Wenn Du Deinen Lebensabend zurück in Deutschland verbringen willst, solltest Du das auf jeden Fall in die eigene Vorsorge investieren.

Wir empfehlen, in jedem Fall die Anwartschaft aufrechtzuerhalten, wenn eine spätere Rückkehr nach Deutschland für Dich eine Option ist. Daneben und darüber hinaus solltest Du Dich auch langfristig privat absichern. Nur so kannst Du unabhängig von staatlichen Einrichtungen bleiben. Vor allem in den späten Lebensjahren sind chronische Erkrankungen und andere Leiden sehr wahrscheinlich. Dafür solltest Du vorgesorgt haben. Sprich einfach mit uns!

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Christoph Huebner Insurance Broker & Member of the Board
Christoph, an entrepreneurial spirit and avid traveler, has been a leading insurance industry expert since 2010. Founding a remote insurance brokerage, he turned into a perpetual traveler by 2017. Today, he's a top authority in global health insurance for digital nomads.
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Health Insurance Travel Insurance Nomad Lifestyle e-Residency of Estonia Traveling Asia Remote Work
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18. Oktober 2021/von Christoph Huebner
Schlagworte: Anwartschaft, Deutschland, GKV, Rückkehr
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